Grundlagen der Einsätze (FAQ)
Bevor Sie einen Einsatz für GDCI machen können, ist es notwendig, bei uns Mitglied zu werden.
Für die Einsätze sind gute Sprachkenntnisse in Englisch (für Indien) oder Französich (für Togo) erforderlich.
Als Zahnarzt und MKG Chirurg benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die auch Auslandseinsätze abdeckt.
Für Zahnärzte und MKG Chirurgen, die selbständig reisen wollen, setzen wir eine 2-jährige Berufserfahrung voraus. Weniger erfahrene Kollegen, ZFAS, ZMPS, ZMFS, DHS können nur in Begleitung eines berufserfahrenen Kollegen reisen. Gerne helfen wir bei der Teamzusammenstellung.
Generell gilt für alle Behandlungen: kein Risiko eingehen und nur Behandlungen beginnen, die man sicher und erfolgreich zu Ende bringen kann
Unsere Einsätzler tragen die Kosten für Flug, Reisekosten im Land, Visum, Impfungen, etc. selbst. Bei den meisten Stationen steht eine einfache Unterkunft mit lokaler Verpflegung kostenlos zur Verfügung. Wer es gerne etwas komfortabler hat, kann auf eigene Kosten ein Hotel buchen.
Größtmögliche Unterstützung durch uns und Partnerorganisation vor Ort. Sie erhalten einen Aussende-Auftrag, damit die mit dem Einsatz anfallenden Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Ohne finanzielle Unterstützung durch uns oder andere Seiten. Aktuelle Einreisebestimmungen
Berücksichtigen (z.B. Corona).
Versicherung: Keine Versicherung über GDCI! Jeder Einsatz erfolgt auf eigenes Risiko.
Mit eigener Berufshaftpflicht klären, ob Auslandseinsätze mitversichert sind.
Beim betreffenden Konsulat bzw. Botschaft selbst beantragen (siehe: Links)! Wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Auf eigene Kosten. Oft sind kleinere bzw. ausländische Fluggesellschaften preiswerter als die Lufthansa. Günstige Flüge gibt es auch im Internet bei www.flug.de oder anderen Portalen. Auf jeden Fall sollte eine Flugreservierung so früh wie möglich erfolgen, da die Flüge sehr schnell ausgebucht sind!
Im jeweiligen Krankenhaus oder Heim; eine finanzielle Beteiligung an den Kosten im für unsere Verhältnisse bescheidenen Rahmen wird z.T. gern angenommen. Hotels sind, abgesehen von den Luxushotels, viel preiswerter als in Deutschland. Der Standard allerdings auch nicht so hoch!
Rechtzeitig den jeweils neuesten Stand beim Reisemedizinischen Institut erfragen und auf die Impfintervalle achten! Für Togo ist eine Gelbfieberimpfung verpflichtend.
Sind zum Teil vorhanden, können neuerdings aber auch vor Ort preisgünstig gekauft werden. "Lieblingsmaterialien" besser mitbringen! Bei entsprechender Bitte an Firmen und Depots sind meistens Materialspenden zu erhalten.
Sind in den Zahnstationen vorhanden. "Lieblingsinstrumente" (Zangen, Hebel usw.) sollten u.U. mitgenommen werden.
Normalerweise sind alle Kinder der erreichbaren Kinderheime in 2 bis 3 Wochen saniert.
Die günstigste Reisezeit beginnt in Indien und Togo im September (noch sehr heiß) und endet ca. Mitte März. Dann finden in den Schulen Prüfungen statt. Anschließend sind Ferien. (Weihnachtsferien bis etwa 8. Januar)
Leichte Baumwollkleidung empfehlenswert, praktisch und bequem; persönliche Medikamente z.B. gegen Diarrhoe; ggf. Moskitonetz, Regenschutz, Leinen- oder Seideschlafsack, Toilettenpapier, Handwaschmittel, Wäscheleine, EC- oder Kreditkarte für Geldautomaten (ATM)
Kleine Aufmerksamkeiten wie Luftballons, Kugelschreiber, Kleinspielzeug, Kaugummi u. ä. für die Kinder nach der Untersuchung bzw. Behandlung sind sehr willkommen. Zahnbürsten zum Verteilen sind in Indien viel preiswerter als bei uns zu erhalten!
Wird von uns in Höhe der durch Beleg nachgewiesenen und zur Auftragserledigung erforderlichen Ausgaben erstellt; z.B. Visagebühren, Impfungen, Reiseversicherung, Flugkosten, Pauschalen für Übernachtung und Verpflegung falls keine Rechnungen vorliegen (nicht aber für eigene Arbeitsleistung!) Achtung: Ohne Einsatzbericht gibt es keine Spendenquittung!
Nach Einreichung der Reisekostenabrechnung auf dem von GDCI übermittelten Formular und des Einsatzberichts erstellt GDCI eine Spendenbescheinigung über die selbstbezahlten Reisekosten, Unterkunfts- und Verpflegungspauschale und eventuell gespendeten Materialien, Medikamente und Instrumente. Achtung: Die Reisekostenabrechnung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einsatzende erfolgen.
Es ist für uns selbstverständlich, dass man sich vor einem Einsatz mit den Sitten und Gebräuchen des Gastlandes vertraut macht und diese achtet und respektiert. Wir betrachten uns immer als Gäste im Einsatzland und begegnen unseren lokalen Gastgebern, Kollegen und Patienten mit Respekt und Wertschätzung.